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Die Telefonnummern der einzelnen MitarbeiterInnen sind in den jeweiligen Bereichen angegeben

Schulbegleitung

Wir sind telefonisch montags bis donnerstags von 9 - 13 Uhr im Lebenshilfe Center (02597/9399499) für sie erreichbar. 

Darüber hinaus erreichen Sie uns per E-Mail.

Gemeinsames Lernen an Regelschulen ist ein Ziel der 2009 verabschiedeten UN-Behindertenrechts­konventionen. Diese Übereinkunft setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung als vollwertige Personen der Gesellschaft anerkannt werden. 

Ein inklusives Bildungssystem ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft orientiert an den Fähigkeiten und Bedürfnissen der SchülerInnen. 

Durch die Schulbegleitung wird die Entwicklung der SchülerIn in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und SonderpädagogInnen unterstützt und gefördert.
Die Schulbegleitung soll den Kindern mit Behinderung den Besuch an Regel- und Förderschulen erleichtern und die Wahlfreiheit der Eltern und Kinder bei der Schulwahl verwirklichen.

Für wen ist das Angebot?

Das Angebot ist für Kinder und Jugendliche:

  • mit sozial-emotionalen Besonderheiten
  • mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen
  • mit seelischen Beeinträchtigungen
  • mit Behinderung im Autismusspektrum, ADHS
  • mit schwerer Mehrfachbehinderung
  • mit starken Kommunikationsstörungen
  • mit chronischen Erkrankungen


Eine Schulassistenz kann grundsätzlich an allen Schultypen installiert werden.

Finanzierung

Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 53 SGB XII bei dem für das Kind zuständigen Kreissozialamt.
Für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung erfolgt die Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII bei dem für das Kind zuständigen Jugendamt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Wie bekommt mein Kind eine Schulbegleitung?

Die Eltern und die Schule erkennen einen erhöhten Unterstützungsbedarf des Kindes während der Schulzeit. Die Eltern/ Erziehungsberechtigten stellen einen formlosen Antrag bei dem jeweiligen Kostenträger (nach Möglichkeit inklusive ärztlicher Unterlagen und vorhandener Diagnosen).
Falls das Kind bereits eine Schule besucht, legt die Schule eine Begründung vor, aus der der Bedarf ersichtlich wird. Der Kostenträger entscheidet nach dem Eingang des Antrags über den Umfang und den Bewilligungszeitraum der Hilfe.

Was macht eine Schulbegleitung?

Kinder sollen so selbständig wie möglich zur Schule gehen und lernen ihre Aufgaben alleine zu bewältigen, ihren Schulalltag zu strukturieren und Kontakte zu anderen knüpfen und am Unterricht teilzunehmen. Dies können die SchülerInnen zusammen mit der Schulbegleitung  lernen.

Unsere SchulbegleiterInnen

  • begleiten die SchülerInnen durch den Schulalltag und bieten individuelle Unterstützung
  • begleiten, unterstützen und fördern den Umgang mit Sozialkontakten
  • unterstützen bei der Kommunikation
  • begleiten und beraten in Konfliktsituationen
  • assistieren oder übernehmen pflegerische Aufgaben

Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als AnsprechpartnerInnen für Eltern und alle wichtigen KooperationspartnerInnen zum Thema Inklusion und Schule

  • Die KoordinatorInnen der Lebenshilfe Senden e.V. sind während der Dauer der Schulbegleitung Ihre AnsprechpartnerInnen für die Familien, die Schule, die SchulbegleiterInnen und die Kostenträger.
  • Unsere SchulbegleiterInnen werden durch regelmäßige Schulungen, Fachvorträge und Teamsitzungen unterstützt. Damit erfüllen wir die Qualitätsstandards einer personenzentrierten Begleitung.
  • Wir stehen im Austausch mit den Lehrkräften und Schulleitungen, ebenso kooperieren wir auf Ihren Wunsch mit TherapeutInnen
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Weiterbewilligung der Schulbegleitung.
  • Wir begleiten Hilfeplangespräche mit dem Jugendamt und verfassen Entwicklungsberichte.
  • In Krisensituationen stehen wir Ihnen zur Seite und vermitteln Sie an weitere Fachleute, Beratungsstellen etc. weiter.

Zum Hintergrund der Inklusion

Mit dem 24. Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen. Die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems stellt die Schulen jedoch vor große Herausforderungen. Mit unserem Angebot der Schulbegleitung tragen wir dazu bei, den Schulbesuch für Kinder mit Behinderungen wohnortnah sicherzustellen.

Sie interessieren sich für die Tätigkeit einer Schulbegleitung?

Mehr Informationen finden Sie hier!

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Christian Husmann
Leitung Schulbegleitung
Biete 1
48308 Senden
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Sarah Neumann
Koordination Schulbegleitung
Biete 1
48308 Senden
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Claudia Schwenger
Teamassistenz Schulbegleitung
Biete 1
48308 Senden
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Gabriele Hensmann
Verwaltung
Steverstraße 7
48308 Senden

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